PRINZIPIEN

Arbeitsprinzipien

Rechtsanwaltskanzlei Bräunig

1
Wir übernehmen nur Mandate, bei denen wir uns mit dem Mandanten, mit seinen Zielen und mit dem Auftrag selbst uneingeschränkt identifizieren können.

Wir übernehmen nur Mandate, bei denen wir uns mit dem Mandanten, mit seinen Zielen, mit seinen Produkten und Dienstleistungen und mit dem Auftrag selbst uneingeschränkt identifizieren können.
2
Anzustreben sind stets Lösungen, die unserem Auftraggeber die besten Entwicklungs-möglichkeiten und langfristig die größten Vorteile bieten.
Wir streben stets nachhaltige, zukunftsträchtige Lösungen an, die unseren Mandanten die besten Entwicklungsmöglichkeiten und langfristig die größten Vorteile bieten.
3
Der Aufwand für die Bearbeitung und die anfallenden Kosten müssen in einem vernünftigen Verhältnis zu dem angestrebten Ergebnis stehen. Bei der Führung von Prozessen ist vor allem auch der im Unternehmen des Mandanten anfallende Bearbeitungsaufwand betriebs-wirtschaftlich mit einzukalkulieren.  
Bei plangemäßem Verlauf der Mandate sollten die Vorteile für den Mandanten die anfallenden Kosten nach Möglichkeit um ein Mehrfaches übersteigen.
4
Bei der Lösung von Konflikten hat die Erzielung einer einvernehmlichen Lösung stets Vorrang. Wenn eine solche nicht möglich ist, prozessieren wir entschlossen und offensiv.
Bei der Lösung von Konflikten hat die Erzielung einer einvernehmlichen Lösung stets Vorrang. Wenn eine solche nicht möglich ist, prozessieren wir entschlossen und offensiv.
5
Auch eine erfolgreiche Klage kann unter betriebswirtschaftlicher Betrachtung zu einem negativen Ergebnis führen. Bei Aktivprozessen kalkulieren wir deshalb neben der voraussichtlichen Prozessdauer, den Prozesskosten und den Prozessrisiken vor allem den im Unternehmen des Mandanten anfallenden Bearbeitungsaufwand. Dieser muss in einem vertretbaren Verhältnis zur eingeklagten Forderung stehen.
Auch eine erfolgreiche Klage kann unter betriebswirtschaftlicher Betrachtung zu einem negativen Ergebnis führen. Bei Aktivprozessen kalkulieren wir deshalb neben der voraussichtlichen Prozessdauer, den Prozesskosten und den Prozessrisiken vor allem den im Unternehmen des Mandanten anfallenden Bearbeitungsaufwand. Dieser muss in einem vertretbaren Verhältnis zur eingeklagten Forderung stehen.

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